Das Wochenblatt fragt: Kam der Wink aus Jesteburg?
Klare Antwort: Nein! Aber es gibt eine Erklärung dafür…
Wie berichtet, wurde im vergangenen Jahr für Jesteburg der Bebauungsplan „Am Brettbach“ genehmigt. Damit hätte der Bauantrag für einen famila-Markt genehmigt werden können. Zwischenzeitlich reichte jedoch die Gemeinde Hanstedt eine Klage gegen den B-Plan ihrer Nachbargemeinde ein und erreichte in einem Eilverfahren vorerst den Stopp des Verfahrens. Somit muss vorerst eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zur Gültigkeit des B-Planes abgewartet werden.
In seiner Begründung ging das OVG jedoch nicht auf die Klagegründe der Gemeinde Hanstedt ein, sondern verwies ausdrücklich auf die Verletzung des s.g. Integrationsgebotes. Dies besagt, das großflächiger Einzelhandel – und das sind Geschäfte mit über 800 qm – nur im zentralen Versorgungsgebiet einer Gemeinde angesiedelt werden darf. Vereinfacht gesagt, nur in der Ortsmitte.
Bereits damals wurde dadurch klar, dass künftig fast alle Einzelhandelsprojekte im Landkreis Harburg auf wackeligen Beinen stehen. 800 Quadratmeter sind heute keine zukunftsfähige Größe für Einzelhändler, aber größere Flächen stehen in unseren gewachsenen Orten im Zentrum praktisch in keiner Gemeinde zur Verfügung.
Vielleicht aber wäre dieses Problem trotzdem „lediglich“ eines zwischen Jesteburg und Hanstedt geblieben, doch die Gemeinde Hansedt begnügte sich nicht mit der Klage gegen den Nachbarn. Sie reichte wegen der Genehmigung des B-Planes auch eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Landkreis beim zuständigen Landwirtschaftsministerium ein.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten alle Beteiligten damit rechnen, dass die bisher sehr großzügig ausgelegten Festsetzungen des Landes- und des Regionalen Raumordnungsprogrammes bei weiteren B-Plänen im Bezug auf Einzelhandel vom Ministerium sehr genau und sehr kritisch betrachtet werden würden.
Was tut Jesteburg?
In erster Linie bemüht sich ‚famila’ nach wie vor um eine einvernehmliche Lösung mit Hanstedt, jedoch offenbar ohne viel Aussicht. So bereitet sich die Verwaltung auf die Erwiderung der Klage vor dem OVG vor.
Bezüglich anderer Einzelhandelsprojekte im Landkreis verweist Jesteburg bei Aufstellung entsprechender B-Pläne jeweils daraufhin, dass aufgrund der Hanstedter Klage und der Begründung des OVG im Eilverfahren das Integrationsgebot unbedingt zu beachten ist. Mehr unternehmen wir nicht. Wird dieser Hinweis von den betreffenden Gemeinden als unbegründet abgewogen, so haben wir in den bisherigen Fällen weder Klage eingereicht, noch „petzen“ wir beim Ministerium.