Jesteburg und famila warten auf ein Urteil – Außergerichtliche Einigung ist gescheitert
(b.w.) Inzwischen sind fast 2 Jahre vergangen, seitdem die Gemeinde Hanstedt einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan „Am Brettbach“ der Gemeinde Jesteburg beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingereicht hat. Ziel: Die Verhinderung der Ansiedlung von famila a) in der geplanten Größenordnung und b) auf diesem Gelände.
In dieser Zeit hat es Gespräche auf allen Ebenen gegeben. Sowohl Politiker aller Parteien als auch die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister beider Gemeinden sowie die Vertreter von famila waren wiederholt in Verhandlungen, um möglichst zeitnah eine außergerichtliche Einigung erzielen zu können.
Nun hat famila mitgeteilt, dass die Gespräche mit der Gemeinde Hanstedt zum Abschluss eines Vergleiches gescheitert sind und nicht mehr fortgesetzt werden.
Das ist bedauerlich, aber auch Politik und Verwaltung in Jesteburg haben inzwischen den Eindruck gewonnen, dass kein wirkliches Interesse an einer Einigung seitens der Nachbargemeinde besteht.
Hauptkritikpunkt war die geplante Größe von rund 3220 m² Verkaufsfläche. Im Laufe der Verhandlungen hatte famila eine Reduzierung bis auf 2.200 m² angeboten, fest zu schreiben auf 5 Jahre, ggf. anschließend mit einer gestaffelten Erweiterungsmöglichkeit.
Der Anwalt der Gemeinde Hanstedt teilte nun jedoch mit, es käme nur eine 10-jährige Festschreibung in Frage und auch danach müsste erst ein gemeinsamer Gutachter eine Erweiterung des Marktes für unbedenklich gegenüber der Wirtschaft der Samtgemeinde Hanstedt bekunden.
Dies ist aus kaufmännischer Sicht für famila eine unakzeptable Forderung. Und auch die Gemeinde Jesteburg kann diese Forderung nicht akzeptieren. Die Meinungsverschiedenheiten über die Aussagen in einem solchen Gutachten wären absehbar. Hanstedt hätte dann weiterhin die Möglichkeit, dass Verfahren unendlich in die Länge zu ziehen. Diese Forderung käme der Übernahme der gemeindlichen Planungshoheit durch die Nachbargemeinde gleich.
Nun wird das OVG entscheiden müssen. Mit einem Urteil wird bis zum Sommer gerechnet. In Jesteburg gehen Bürgermeister, Fachplaner und Ratsmitglieder nach wie vor von einem positiven Ergebnis aus. Hoffnung macht in diesem Zusammenhang auch die Änderung des Landes- und des Regionalen Raumordnungsprogramms (LROP und RROP). In seiner Eilentscheidung hatte sich das OVG auf eine mögliche Zuwiderhandlung zum „Integrationsgebot“ berufen. Danach dürfen Einzelhandelsmärkte über 800 m² nur in „integrierter Lage“ – sprich in der Ortsmitte entstehen. Ein Gebot, das von vielen gewachsenen Gemeinden heute nicht mehr eingehalten werden kann. Das reflektieren die zurzeit anstehenden Änderungen des LROP/RROP und lassen nun auch großflächigen Einzelhandel in begründeten Fällen am Ortsrand zu.
Doch wie heißt es: Vor Gericht und auf hoher See…
Sollte der Bebauungsplan durch das OVG für unzulässig erklärt werden, wird die Gemeinde Jesteburg unverzüglich einen neuen Bebauungsplan unter Berücksichtigung des geänderten RROP und möglicher weiterer Hinweise des Gerichtes aufstellen.
Wir halten an dem Standort und auch an famila fest!
Inzwischen lässt famila die Festhalle schon einmal abreißen…